Stand: 01.05.2024
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die
Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Mareike Schobert & Marcel Jeske Event Uschi GbR,
Wembkenstraße 24, 45884 Gelsenkirchen, nachfolgend Event Uschi genannt, vertreten
durch die Geschäftsführer Mareike Schobert & Marcel Jeske, nachfolgend Vermieter
genannt und dem Mieter.
Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Änderungen bzw. Anpassungen der
bestehenden AGB des Vermieters werden ausdrücklich nur mit schriftlicher Anerkennung
wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt automatisch und in jedem Fall als
Anerkennung der geltenden AGB. Auch wenn die Bedingungen des Mieters abweichen,
jedoch nicht schriftlich bestätigt wurden, gilt die Buchung vorbehaltslos und ausschließlich
unter Berücksichtigung der vorliegen AGB.
2. Vertragsabschluss
Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot von Event Uschi
per Email. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.
Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der
Buchungsbestätigung von Event Uschi geregelt.
Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher
Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Vermieter.
(1) Abholung
Hat der Mieter mit Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin bestätigt, so ist dieser
verbindlich. Die Anzahlung ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von
über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für
die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung
zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache beim
Mieter abzuholen.
(2) Lieferung
Hat der Mieter mit Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin bestätigt, so ist dieser
verbindlich. Die Anzahlung ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von
über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für
die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung
zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag
angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit dem
eventuellen Veranstaltungsort zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.
3. Vertragsgegenstand
Über die Website event-uschi.de werden Fotoboxen, Audio-Gästebücher, Bierzeltgarnituren
und anderes Partyzubehör sowie dazugehörige Requisiten gegen Entgelt vermietet. Je nach
gewähltem Buchungspaket werden Materialen wie z.B. Fotopapier und Farbrollen zum Druck
ebenfalls zur Verfügung gestellt.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Event Uschi. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung
zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgegeben werden muss. Erst durch den
vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des
Mieters über.
Der USB-Stick (optional zubuchbar) geht mit den Fotos der Veranstaltung in das Eigentum
des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur
Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich zum USB-Stick
im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und
automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit
dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.
5. Preise
Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine
Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen. Die Preise beziehen sich auf den vertraglich
festgelegten Zeitraum und die vertraglich festgelegten Mietgegenstände. Enthalten ist die
Miete der Geräte sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.
Sämtliche Zusatzleistungen (zusätzliches Verbrauchsmaterial, Nachtpauschale, spezielle
Requisiten, Hintergründe, spezielle Designs, Anlieferung und Abholung, etc.), die vom Mieter
gefordert und nicht im Angebot festgehalten wurden, werden ausschließlich gegen
gesonderte Vergütung erbracht. Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen kann der
Vermieter, je nach Umfang der Mehraufwendung und Höhe der veranschlagten Kosten,
während des Projektverlaufes oder im Zuge der Endabrechnung vornehmen.
Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon
zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe
der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der Abholung bzw. Anlieferung des Mietgegenstands. Die Rückgabe
bzw. Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Rückgabe des Mietgegenstands zum
vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet
sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener
Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.
7. Überschreitung der Mietdauer
Ein Werktag nach der festgelegten Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand
an den Vermieter zurück zu geben. Sollte die Abgabe nicht am besagten Zeitpunkt erfolgen,
so fallen weitere Kosten an, da sich die Mietzeit somit verlängert. Hierfür werden 50% der im
Angebot festgelegten gesamten Rechnungssumme pro weiteren Tag berechnet.
8. Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 30% der gesamten Rechnungssumme ist sofort mit
Vertragsschluss fällig. Die Reservierung ist erst nach Erhalt dieser verbindlich.
Die Schlusszahlung der verbleibenden Summe ist spätestens bis zum Beginn des
Mietzeitraums fällig. Der Eingang des Geldes auf dem angegebenen Konto des Vermieters
gilt als maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung. Im Falle von Zahlungsverzug kann der
Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes
verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter
unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig
festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.
Der Vermieter behält sich vor eine Kaution und/ oder Vorkasse zu verlangen.
Gelangen die Mietgegenstände aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu
vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung
der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es
dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.
Dem Mieter stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Vorkasse bekommen sie die Rechnung mit der Auftragsbestätigung.
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein
bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung
an uns bestätigen.
Rechnung (nur Privatkunden)
Der Mieter ist verpflichtet 30 % des Gesamtbetrages sofort ab Vertragsschluss auf das
angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Schlusszahlung der verbleibenden
Summe ist spätestens bis zum Beginn des Mietzeitraums fällig.
Barzahlung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bzw. Lieferung der Mietgegenstände in
bar.
9. Kündigung und Stornierung
Die Kündigung hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen.
Im Falle einer Kündigung des Mieters ohne wichtigen Grund, steht dem Vermieter für die
bereits erbrachte Leistung ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten durch die
Absage zu. Als erbrachte Leistungen gelten neben den Eigenleistungen auch eingegangene
Verpflichtungen gegenüber Dritter (Designer, Spediteure, Zeltvermieter etc.). In diesem
Sinne gelten die Schadensersatz- und Vergütungsansprüche für alle Verpflichtung.
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums,
wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.
Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:
Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 0 % des vereinbarten Mietpreises
Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises
Rücktritt < 14 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises
Es steht dem Vermieter frei einen Nachweis zu erbringen, dass der entstandene Schaden
größer ist. Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
Vertragliche Sonderleistungen nach Kundenwunsch werden stets unabhängig und in voller
Höhe berechnet.
10. Gewährleistungen und Fehlermeldungen
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für technische Störungen. Technische Fehler
werden schnellstmöglich und zweckentsprechend behoben oder für Ersatz gesorgt. Die aus
dem Vertrag hervorgehenden Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt, sollten
Leistungsstörungen durch den Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer hervorgerufen worden
sein – mangelnde Rücksicht oder Beachtung von Nutzungshinweisen.
Der Vermieter stellt kein Personal zur Überwachung und Betreuung der Mietgegenstände.
Sollte eine Leistungsstörung nicht vom Vermieter gelöst werden können, so sorgt dieser für
einen gleichwertigen Ersatz. Ist dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich, berechnet der
Vermieter die bereits erbrachte Leistung der Mietgegenstände – eine Nacherfüllung entfällt.
Es ist ausgeschlossen, dass der Mieter ohne konkrete Anweisung des Vermieters eine
Mangelbeseitigung vornimmt.
Sollten der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer Anweisungen des Vermieters
missachten oder die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß gebrauchen, ist der Vermieter
jederzeit zum Abbau berechtigt. Bei Gefährdung kann der Vermieter den Betrieb abbrechen
und ist nicht angehalten diesen wiederaufzunehmen. Hierbei bleiben die
Vergütungsansprüche in voller Höhe unberührt.
11. Haftung und Vertragspflichten
Der Mieter haftet während der Mietzeit (von Abholung bis zur Rückgabe) für
Veränderungen, Verunreinigungen, Zerstörung, sowie Diebstahl der Mietgegenstände und
allem dazugehörigen Equipment sowohl für sich, als auch für seine
Veranstaltungsteilnehmer im vollen Rahmen für die Wiederbeschaffung des jeweiligen
Mietgegenstands. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem
Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich
vom Vermieter durchgeführt werden.
Der Mieter, sowie die Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet die Mietgegenstände
entsprechend ihrem Zweck zu verwenden und sie ausdrücklich nicht zu manipulieren, zu
bewegen, um-/abzubauen oder Veränderungen an den Programmen und der Hardware
vorzunehmen.
Der Mieter stellt sicher, dass die Mietgegenstände keine Gefahren durch schädigende
Einflüsse wie beispielsweise Erschütterung, instabiler Untergrund, Niederschlag, direkte
Sonneneinstrahlung, extreme Temperaturen (kalt/heiß) ausgesetzt wird. Eine
Inbetriebnahme der Mietgegenstände im Außenbereich ist nur nach gesonderter Absprache
und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Mehraufwendungen die durch
einen ungeeigneten Aufbauort entstehen hat der Mieter zu tragen.
Dem Mieter ist untersagt:
(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Fotobox-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und
auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer,
Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System
abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
Für den Betrieb der Mietgegenstände wird gegebenenfalls eine sichere und geeignete
Stromquelle (220V Haushaltsstrom – normale Steckdose) benötigt. Die Stromquelle sollte
einzeln und direkt genutzt werden können, nicht mit anderen Geräten via Dreiersteckdose
verbunden sein und maximal 3m von der Fotobox entfernt liegen. Die Unterbrechung der
Stromzufuhr muss während des Betriebes auf jeden Fall verhindert werden. Neben
technischen Fehlern müssen die Mietgegenstände gegebenenfalls nach einer
Stromunterbrechung neu gestartet und eingerichtet werden. Bei einer Reparatur oder
technischem Support vor Ort entstehen zusätzliche Kosten, für die der Mieter haftet.
Der Mieter ist dazu verpflichtet dem Vermieter die wichtigsten Informationen zur
Auslieferung und Übergabe bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich
mitzuteilen. Dies beinhaltet Informationen wie: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeit,
Ansprechpartner vor Ort, genauer Standort, Eckdaten zum Event, ggf. Akkreditierung,
Rahmeninformationen zum Zugang des Standortes, sowie Ausrichtung der Mietgegenstände.
Der Vermieter übernimmt mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für den
vom Mieter gewünschten Erfolg der Veranstaltung.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Lieferverzug durch nicht
beeinflussbare Verkehrslage wie insbesondere Stau, Unfälle, Umleitungen etc. Er ist dazu
verpflichtet einen Nachweis für einen möglichen Lieferverzug zu erbringen.
Nach vollbrachtem Aufbau der Mietgegenstände ist der Mieter bei Übergabe verpflichtet,
diese auf erkennbare äußerliche Beschädigungen zu überprüfen. Beschädigungen oder
Unvollständigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und zu dokumentieren.
Werden von Seiten des Mieters keine Mängel aufgezeigt, gelten die Mietgegenstände als
unbeschädigt und vollständig ausgeliefert.
Insbesondere soll Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt
werden. Hiervon sollen Probeaufnahmen gemacht und gesichert werden. Jede örtliche
Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photoboothaufnahmen auswirken. Wir
empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete,
unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht
werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation vereinbart ist.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von
gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss,
etc.) gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Im Falle einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
von Leben, Gesundheit, Körper oder einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für
das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278, 280 ff., 286 ff. BGB. Die Haftung
für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-,
Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
12. Höhere Gewalt
Kann die vertragsgegenständliche Leistung des Vermieters aufgrund eines außerordentlichen
und unvorhersehbaren Ereignisses (höherer Gewalt), welches von keiner Vertragspartei zu
vertreten ist (z.B. Streik, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen,
schwerwiegenden Gesundheitsrisiken/Pandemie, Feuer etc.) nicht erbracht werden, so
entfällt die Verpflichtung der Zahlung vereinbarter Entgelte mit Ausnahme der bereits
erbrachten Leistungen, sowie bereits erbrachter Leistungen der vom Vermieter beauftragten
Drittdienstleister. Sofern nicht vorab schriftlich vereinbart, gelten bei einem Ausfall bzw.
einer Absage des Mieters primär die unter Nr. 9 festgelegten Voraussetzungen für
Kündigung und Stornierung.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können
diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein
außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen
Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-System. Bei
dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Mietgegenstands versuchen wir defekte
Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können
wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten
(Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten
Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei
einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag zurück.
13. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials
Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials).
Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu
dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das
Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am
eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der
Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und
übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
Event Uschi erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der
Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags
erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung
nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des
Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung
personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der
Auftragnehmer an folgende Adresse wenden: Mareike Schobert & Marcel Jeske GbR,
Wembkenstraße 24, 45884 Gelsenkirchen.
Das Bildmaterial wird dem Mieter per USB-Stick oder in der Onlinegalerie zur Verfügung
gestellt. Ab Auslieferung der Daten werden diese nach vier Wochen beim Vermieter
gelöscht.
14. Widerrufsrecht
Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen widerrufen, wenn dieser online geschlossen wurde. Der Widerruf muss in Textform
(z.B. Brief, E-Mail) erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem
Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel
246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
– Widerrufsformular –
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag die Erbringung
der folgenden Dienstleistung
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_______________________________________________________
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Der Widerruf ist zu richten an:
Mareike Schobert & Marcel Jeske GbR
Wembkenstraße 24
45884 Gelsenkirchen
E-Mail: kontakt@event-uschi.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14
Tagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der
Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.
15. Sonstiges
Die Mietgegenstände sind vielseitig anpassbar. Alle Anpassungswünsche, sowie Grafiken,
Texte, Bilddateien, Layouts, Farbmuster und sonstige Materialen sind spätestens 3 Tage nach
Aufforderung des Vermieters zu übersenden. Werden diese Inhalte dem Vermieter nicht
rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann eine Personalisierung nicht garantiert werden. Eine
Verlängerung der Frist kann nach schriftlicher Vereinbarung festgelegt werden.
Im Normalfall wird zu jeder Fotobox eine Requisitenkiste mit verschiedenen
Verkleidungsmöglichkeiten (Hüten, Brillen, Masken, Perücken usw.) mitgeliefert. Die
Mengen und Variationen können dabei bei jeder Buchung unterschiedlich ausfallen. Wird
vom Mieter keine Requisitenkiste gewünscht, mindert das den Mietpreis nicht. Spezielle
Requisiten können auf Anfrage und unter Berücksichtigung etwaiger Mehrkosten gestellt
werden. Bei Verlust oder Zerstörung von Requisitenkiste oder Requisiten, stellt der
Vermieter diese dem Mieter je nach Ermessen (Umfang, Schadensausmaß) in Rechnung.
16. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten Bedingungen werden nur durch
schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für die Änderung oder
Abwandlungen dieser Klausel.
Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtstand
bei Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Vermieters.
Nebenabreden zum Vertrag oder Abtretungen von Forderungen aus diesen AGB gelten nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
Für alle zu erbringenden Leistungen, auch die im Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
17. Datenschutz
siehe gesonderter Datenschutzerklärung
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.